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Corona-Virus

Coronavirus: Vorbeugende Maßnahmen in der Kirche

pixabay.com/mattthewafflecatMikrobiologische Vergrößerung

Das Coronavirus hat Deutschland erreicht. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau gibt Tipps zur Vorbeugung und Orientierungshilfen für Gemeinden und Einrichtungen. Und auch für die Ansteckungsgefahr beim Abendmahl gibt es eine Lösung.

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus hat die EKHN ihre Gemeinden und Einrichtungen am Donnerstag über vorbeugende Maßnahmen informiert und Hilfen zur Orientierung gegeben. Im Zentrum steht zunächst der Hinweis, dass sich auch Kirchengemeinden selbstverständlich nach den Anweisungen der zuständigen Gesundheitsbehörden zu richten haben. Das kann beispielsweise auch die Schließung von evangelischen Kindertagesstätten in bestimmten Gebieten oder die Absage von kirchlichen Veranstaltungen betreffen.

Als vorbeugende Maßnahme nennt das Informationsschreiben auch, in Gottesdiensten beim Abendmahl im Zweifelsfall auf das Herumreichen des Kelches mit Wein zu verzichten. Es verweist dabei auf die lange theologische Tradition, dass „wir auch im Brot die ganze Fülle des Heils empfangen“.

Schließlich solle das Augenmerk nicht nur dem Schutz der Gesunden, „sondern auch der Sorge für die Kranken“ gelten, heißt es in dem Schreiben weiter. So sollten die evangelischen Gemeinden und Einrichtungen „sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und den Kranken sowie ihren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorglich beistehen.“

 

Das Schreiben im Wortlaut

 

Hinweise zum Verhalten in Einrichtungen der EKHN angesichts der Infektionsgefahr durch das Corona-Virus

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich auch Menschen auf dem Gebiet der EKHN mit dem Corona-Virus infizieren. Deshalb stellt sich die Frage, wie mit dieser Situation angemessen und besonnen umzugehen ist.

Die folgenden Hinweise stellen Informationen zusammen und geben eine Orientierung als Entscheidungshilfe.

Das Corona-Virus ist zwar in dieser Form neu und beunruhigt deshalb viele Menschen in besonderer Weise, bislang ist sein Krankheitsverlauf aber in den meisten Fällen nicht besorgniserregender als bei anderen Grippe-Viren, die derzeit kursieren. Weil die Entwicklung eines Impfstoffes noch einige Zeit dauern wird, ist es aber nach Ansicht von Fachleuten sinnvoll, durch Quarantäne und andere Vorsichtsmaßnahmen mögliche Ansteckungsketten zu unterbrechen, um insbesondere Menschen mit schwächerem Immunsystem vor eine Erkrankung zu schützen. 

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt für die allgemeine Vorsorge im Alltag die üblichen Regeln, die für den Grippe-Schutz gelten: eine gründliche Hand-Hygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Niesen in die Armbeuge, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten, Abstand halten – insbesondere von Erkrankten - und gute Belüftung der Räume.

Die Verantwortung dafür, ob Veranstaltungen einer Kirchengemeinde stattfinden, liegt vor Ort beim jeweiligen Kirchenvorstand.

Für öffentliche Einrichtungen der Daseinsfürsorge wie Kindertagesstätten etc. wird es Anweisungen staatlicher Behörden (Gesundheitsämter) geben, die umgesetzt werden müssen, wenn in der Umgebung Infektionsfälle bekannt geworden sind.

Auch für gemeindliche Veranstaltungen  empfehlen wir, die Anweisungen der staatlichen Behörden bezüglich öffentlicher Veranstaltungen  zu befolgen, sollten in der Umgebung Infektionsfälle auftreten.

Bei der Feier des Abendmahls bieten Einzelkelche  oder das Eintauchen des Brotes in den Kelch mit Saft oder Wein (die Intinctio) besseren Schutz vor Ansteckung als der Gemeinschaftskelch. Da wir darauf vertrauen, dass wir auch im Brot die ganze Fülle des Heils empfangen, kann als besondere Vorsichtsmaßnahme auch nur das Brot zu sich genommen werden.

Als Christinnen und Christen gilt unser Augenmerk nicht nur dem Schutz der Gesunden, sondern auch der Sorge für die Kranken. In diesem Sinne sollten wir sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und den Kranken sowie ihren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorglich beistehen.

Bitte schließen Sie die Kranken, die Angehörigen, die Menschen in den Gesundheitsdiensten und die Besorgten in Ihre Gebete ein. 

 

Hinweis:

Einen aktuellen Überblick über die Situation in Fragen des Coronavirus geben auch die jeweiligen Bundesländer auf ihren Internetseiten.

Für Rheinland-Pfalz:

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