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Neue Corona-Verordnung

Rheinland-Pfalz lässt ab sofort an vielen Orten die Masken fallen

EKHN/RahnNeue Mund-Nase-Bedeckung im Einsatz: Nina Seelbach, Leiterin der Zentralen Dienste der EKHN-Kirchenverwaltung zeigt, wie sie aussieht.Mit der Maske im Einsatz: Nina Seelbach, Leiterin der Zentralen Dienste der EKHN-Kirchenverwaltung.

Aktuelle Änderung der Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz ab dem 18. Juni: Im Gottesdienst am Platz dürfen die Schutzmasken abgenommen werden.

Stand: 18. Juni 2021 

Rheinland-Pfalz macht sich vorsichtig locker 

Rheinland-Pfalz macht sich in der Coronakrise vorsichtig locker. Im Gottesdienst dürfen ab sofort die Masken am Platz abgenommen werden. Voraussetzung ist natürlich ein ausreichender Mindestabstand zu den Sitznachbarn. Der Kirchenraum muss aber weiter mit dem Schutz betreten werden. Auch bei weiteren Veranstaltungen mit festen Sitzpätzen und ensprechendem Abstand kann die Maskenpflicht generell entfallen. Gemeindgesang bleibt bis auf Weiteres im Inneren aber Tabu. Das sieht die 23. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor, die ab 18. Juni 2021 gilt. Bei Gottesdiensten im Freien war die Maskenpflicht bereits aufgehoben. Im Freien war auch gemeindegesang bereits wieder erlaubt.  

In Hessen bleibt vorerst alles beim Alten

In Hessen bleibt es dagegen weiter bei der Maskenpflicht im Gottesdienst. Im Freien ist dort - allerdings nach wie vor mit  Maske - Gemeindegesang erlaubt. Für Hessen werden Änderungen der Verordnung zum Monatsende erwartet. Weitere Änderungen der Coronaregeln für die Kirchen werden im Laufe der nächsten Tage in die Corona-Grundsätze der hessen-nassauischen Kirche eingepflegt und per E-Mail an alle Gemeinden versandt. 

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