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Thema waren die evangelischen Nachbarschaftsräume

MAV bildet sich weiter

shgDie Mitarbeitervertretung des Evangelischen Dekanats Westerwald bildet sich im Theologischen Seminar in Herborn weiter. (v.l) Stephanie Weber, Elke Gerlitzki, Dagmar Keßler, Carsten Itzeck, Iris Schürg, Sabine Herold, Sabine Hammann-Gonschorek. Auf dem Foto fehlen: Christin Hahnenstein und Bastian Lauterbach.

Die Mitarbeitervertretung (MAV) des Evangelischen Dekanats Westerwald hat sich in einer zweieinhalbtägigen Klausur im Theologischen Seminar der Landeskirche in Herborn weitergebildet.

Die Mitarbeitervertretung (MAV) des Evangelischen Dekanats Westerwald hat sich in einer zweieinhalbtägigen Klausur im Theologischen Seminar der Landeskirche in Herborn weitergebildet. Die Mitarbeitervertretenden beschäftigten sich eingehend mit der Ausgestaltung der Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familien-, Gesundheits- und Mobilitätsbudgets, einem Fördertopf für Mitarbeitende. Dazu waren unterstützend die Kolleginnen Beate Seelhof und Jessika Schmidt von der MAV des Dekanats an der Dill zu Gast.

Darüber hinaus informierte der Dekan des Evangelischen Dekanats Westerwald, Dr. Axel Wengenroth, die Mitarbeitervertretenden über den derzeitigen Stand zur Bildung von Nachbarschafträumen der Evangelischen Kirchengemeinden im Westerwald. Die Kooperationen sind im Rahmen des Reformprozesses EKHN2030 der Landeskirche für das gesamte Gebiet des Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) vorgesehen. Wengenroth berichtete, dass die Bildung der Nachbarschaftsräume in drei unterschiedlichen Rechtsformen erfolgen kann und sprach über Zeitpläne und Verantwortlichkeiten des Prozesses. Weiter informierte Wengenroth zu einem anstehenden Gebäudeentwicklungsplan kirchlicher Gebäude.

Anschließend beschäftigte sich die Mitarbeitervertretung mit der möglichen Bildung einer gemeindebergreifenden Trägerschaft der Evangelischen Kindertagesstätten, der Neuregelung der Meldungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, den gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeiterfassung und mit der Terminplanung zur anstehenden Neuwahl der Mitarbeitervertretungen im Februar des kommenden Jahres.

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