Ekhn2030 – Häufige Fragen und Antworten
Was genau ist ekhn2030?
Ekhn 2030 ist ein Prozess zur Kirchenentwicklung, den die Synode der Landeskirche 2019 angestoßen hat. Mit ihm soll möchte sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) fit für die Zukunft machen – und für die Veränderungen, die in den kommenden Jahren auf die Gesellschaft und die Kirche zukommen. Eine große Veränderung sind die deutlich geringer werdenden Kirchensteuereinnahmen: Bis zum Jahr 2030 muss die EKHN ihre Ausgaben um 140 Millionen Euro reduzieren. Das Ziel von ekhn2030 ist es deshalb, finanziell verantwortungsvoll zu handeln und gleichzeitig aufzuzeigen, wie Kirche angesichts dieser Herausforderung Gottes Botschaft verkünden und Mitglieder gewinnen beziehungsweise halten kann.
Warum kann es nicht so weitergehen wie bisher?
Weil die EKHN immer mehr Mitglieder verliert. Im Jahr 2030 gehören der EKHN voraussichtlich noch rund 1,2 Millionen Menschen an. Heute sind es 1,44 Millionen. Laut „Freiburger Studie“ hat sich die Mitgliederzahl bis 2060 sogar halbiert. Das bedeutet, dass bis 2030 nicht nur die Mitgliederzahl um 20 Prozent zurückgeht – auch die Ausgaben müssen bis dahin um 20 Prozent reduziert werden: von derzeit rund 700 Millionen Euro auf dann noch 560 Millionen Euro. Die Gründe sind laut EKHN vor allen Dingen Zu- und Wegzüge, die im Pandemiejahr geringere Zahl der Taufen im Vergleich zu den Sterbefällen, aber auch die Austritte, die oft mit einer wachsenden inneren Distanz zur Einrichtung Kirche begründet werden.
Welche Lösungsvorschläge gibt es bisher?
Es gibt Arbeitspakete und Prüfaufträge, mit denen die Kirche den Herausforderungen begegnen möchte. Die insgesamt neun Arbeitspakete sind in kirchliche Arbeitsbereiche unterteilt: Kooperation und Zusammenschlüsse, Pfarrdienst und Verkündigung, Gebäude, Kindertagesstätten, Beihilfe und Versorgung, Kinder und Jugendliche, Junge Erwachsene und Familien, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Handlungsfelder und Zentren. Jedes Paket besteht aus einem Überblick über den Ist-Zustand, einer Zielsetzung und Lösungsvorschlägen. Darüber hinaus gibt es zwei Prüfaufträge: Zum einen überlegt die EKHN, Fördermittel an ökumenische Einrichtungen, Werke und Programme neu zur Diskussion zu stellen. Zum anderen wird angedacht, Genehmigungsverfahren – zum Beispiel die Feststellung des Haushaltsplans oder der Abschluss von Arbeitsverträgen – künftig eher in der Verantwortung der Kirchengemeinden und Dekanate zu belassen. Dadurch sollen die Verwaltungen entlastet und Prozesse beschleunigt und effizienter gestaltet werden.
Fallen Pfarr- und andere Stellen weg?
Auch im Dekanat Westerwald wird es bis zum Jahr 2030 weniger Pfarrstellen geben. Wie genau die Bemessungszahlen im Verkündigungsdienst aussehen, beschließt die Dekanatssynode bis Ende 2024.
Was bedeutet ekhn2030 für die Gebäude wie Kirchen oder Gemeindehäuser?
Die Gemeinden füllen in diesem Zusammenhang einen Fragebogen aus, der bei der Bestandsaufnahme hilft. In ihm werden ein Steckbrief und eine Analyse für jedes Gebäude angefertigt. Nach mehreren Vorbereitungsgesprächen, Ortsterminen und Expertenanalysen entstehen dann Beschlussvorschläge für alle Gebäude im Dekanat, über die in der Dekanatssynode abgestimmt wird. Die Bestandsaufnahme und Abstimmung sollen in drei Gruppen bis Ende 2024, 2025 und 2026 abgeschlossen sein. EKHN-weit soll die Baulast um 20 Prozent bis 2030 reduziert werden.
Was kann ekhn2030 konkret für die Struktur der Gemeinden bedeuten?
In der Überlegung ist, dass im Dekanat Nachbarschaftsräume gebildet werden. Das sind Kooperationsräume, zu denen sich mehrere Kirchengemeinden zusammenschließen. Diese Nachbarschaftsräume haben zwischen 3000 und 6000 Mitgliedern, verfügen über ein „Verkündigungsteam“, das in der Regel aus zwei Pfarrstellen und aus einem gemeindepädagogischen oder kirchenmusikalischen Dienst besteht. Außerdem erarbeiten diese Räume einen Gebäudebedarfs- und –entwicklungsplan und verfügen über ein gemeinsames Verwaltungsbüro. Sie beschließen gemeinsame Dienstordnungen und legen diese dem Dekanat vor. Sie gestalten die ökumenische und außerkirchliche Zusammenarbeit – beispielsweise mit der Kommune oder anderen Verbänden. Welche Gemeinden sich zusammentun, beschließt letztlich – nach eingehender Beratung mit allen Akteuren – die Synode. Zusammengefasst sollen Nachbarschaftsräume nicht nur Ressourcen bündeln und die Baulast reduzieren, sondern auch den Blick für die jeweiligen Stärken und Schwerpunkte einer Gemeinde schärfen, um durch Vernetzung und Synergien effizient, kreativ und segensreich arbeiten zu können.
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