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„Wir sollen Gott fürchten und lieben“: zu Luthers Auslegung der 10 Gebote im Kleinen Katechismus

Predigtreihe zum Luther-Jahr 1521

dekLuther auf dem Reichstag zu Worms
Anton von Werner, 1877Luther auf dem Reichstag zu Worms
Anton von Werner, 1877

Im Rathaus von Worms eröffnet Kaiser Karl V. am 27. Januar 1521 den Reichstag. Mehr als vier Monate verhandeln hier die mächtigen Reichsstände, Fürsten und Geistliche über die Themen, welche die deutschen Lande bewegen. Doch dieses Jahr wird auch ein junger Professor aus Wittenberg angehört, der mit seinen Thesen landesweit für Furore sorgt: Martin Luther.

dekDekan Dr. Axel Wengenroth predigt über Luthers Auslegung der 10 Gebote

1517 hatte er seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Schlosskirche in Wittenberg geschlagen und seitdem eine Reihe von kirchenkritischen Schriften veröffentlicht. Dank der neuen Technik des Buchdrucks verbreiten sie sich schnell im Reich. Am 18. April 1521 verweigert Martin Luther auf dem Wormser Reichstag den Widerruf seiner Schriften. Die berühmten Worte „Hier stehe ich, ich kann nicht anders!“ hat er vermutlich nicht gesprochen, doch sie fassen heute noch den Geist seiner Rede gut zusammen. Die Reformation nahm so weiter ihren Lauf.

Predigtreihe zum Kleinen Katechismus

Das 500. Jubiläum dieses historischen Ereignisses wird im Evangelischen Dekanat Westerwald mit einer besonderen Predigtreihe zum Luther-Jahr 1521 begangen. Dekan Dr. Axel Wengenroth predigt zu Luthers Auslegung der 10 Gebote im Kleinen Katechismus. Über Jahrhunderte haben Konfirmandinnen und Konfirmanden Luthers Erklärungen zum Vaterunser, den 10 Geboten, dem Glaubensbekenntnis und den Sakramenten auswendig gelernt. Anlass genug, um sich im Lutherjahr 2021 etwas näher mit Luthers Erklärung der 10 Gebote zu befassen. Nicht unter rein historischer Perspektive, sondern immer wieder im Hinblick auf die Frage, was der biblische Text und die Auslegung Luthers zum Verständnis unserer Lebenswirklichkeit beitragen können. Neun Predigten, untereinander verknüpft durch Luthers These, dass die Gebote 2-10 letztlich nur Erklärungen und Erweiterungen des Ersten Gebots sind, werden sich damit beschäftigen. Sie sind so konzipiert, dass sie auch verständlich sind, ohne die anderen Teile der Reihe zu kennen.

1.    31. Januar: Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.
Ort: 10.30 Uhr Rückeroth

2.    7. Februar: Du sollst den Namen des Herrn nicht unnütz gebrauchen
Ort: 10.30 Uhr Herschbach, St. Anna (Die Andreasgemeinde Herschbach gehört zur Kigem. Rückeroth)

3.    14. Februar: Du sollst den Feiertag heiligen
Ort: 10.00 Uhr Kirburg

4.    21. Februar: Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren
Ort: 10:15 Uhr Alsbach

5.    28. Februar: Du sollst nicht töten
Ort: 10.00 Uhr Rennerod

6.    7. März: Du sollst nicht ehebrechen
Ort: 10.00 Uhr Hachenburg, Schlosskirche

7.    14. März: Du sollst nicht stehlen
Ort: 10.00 Uhr Alpenrod

8.    21. März: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden
Ort:  9.30 Uhr Bad Marienberg

9.    18. April: Du sollst nicht begehren
Ort: 10.00 Uhr Westerburg

Selbstverständlich sind die jeweils geltenden pandemiebedingten Hygieneregeln beim Besuch der Gottesdienste zu beachten. Bitte melden Sie sich bei der jeweiligen Kirchengemeinde an (Kontakt hier) und fragen Sie ggf. nach den Vorrausetzungen für die Teilnahme.


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