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VG Musikedition und GEMA

Rechtliches zum Thema Übertragung von Gottesdiensten über das Internet

pixabay.com/stevepbNotenblatt liegt auf Klaviertastatur

Beim Thema Youtube-Videos von Gottesdiensten und GEMA hat die EKD die rechtlichen Fragen, soweit sie die Gesamtvertragspartner (VG Musikedition und GEMA) betreffen, so weit wie möglich geklärt.

Die EKD stellt aktuell folgendes fest:

a) Einstellen bzw. Einblenden von Noten und Liedtexten im Internet

Mit der VG Musikedition haben wir vereinbart, dass für den Zeitraum von sechs Monaten der Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und uns dahingehend erweitert wird, dass die Berechtigten das Recht erhalten, Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (max. 72 Stunden) Übertragung von Gottesdiensten, anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen zugänglich zu machen. Dieser Vertrag gilt für sechs Monate, also in etwa bis Mitte September. Sie haben damit die Rechtssicherheit, wenn Sie den Gemeindegliedern Noten und Liedtexte online zur Verfügung stellen. Rechtssicherheit über den Zeitraum von 72 Stunden hinaus besteht unabhängig davon für gemeinfreie Werke.

Bitte beachten Sie, dass diese Erweiterung die von der VG Musikedition wahrgenommenen Rechte betrifft. Bei Einzelverträgen mit anderen Rechteinhabern muss eine Regelung separat gefunden werden.

b) Musikwiedergaben im Internet im Zusammenhang mit Gottesdiensten

Im Jahr 2018 haben wir mit der GEMA eine Verabredung zur Musikwiedergabe im Internet getroffen, die an dieser Stelle weiterhilft: Danach sind Gottesdienste, die mit GEMA-Repertoire von Deutschland aus in youtube eingestellt werden, hinsichtlich der der GEMA zustehenden Rechte abgegolten. Dies gilt auch dann, wenn die Einstellung durch Dritte erfolgt. Weitergehende Auskünfte ließen sich aktuell von der GEMA nicht erreichen. Wir sind weiter bemüht um Klärungen.

Die Empfehlung ist, wenn Gottesdienste ins Internet gestellt werden, diese nur für einen begrenzten Zeitraum abrufbar zu gestalten. Ob und wie dies gestaltet werden kann, ist  eine technische Frage, die wir bitten im Auge zu behalten. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir, auf live-Übertragungen zuzugehen.

Den Wunsch, Gottesdienste nicht als Live-Erlebnis wahrzunehmen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen oder zum Download bereitzustellen, können wir nachvollziehen, wir bitten aber darum, dann bei der Verwendung urheberrechtlich relevanter Werke zurückhaltend zu sein, da wir hierzu keine aktuelle Äußerung der GEMA haben.

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